Energieausweis

Gebäude Ausweis
Der Energieausweis besteht seit Januar 2009
Bei Vermietung oder beim Verkauf einer Liegenschaft haben Interessenten das Recht, den Energieausweis einzusehen. Darauf sollte man in keinem Fall verzichten, denn die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Daher eine Empfehlung: Wenn Sie eine Liegenschaft kaufen oder mieten möchten, lassen Sie sich in jedem Fall den Gebäudeenergieausweis zeigen. Der Energieausweis schafft eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten.

Gebäude-Energieausweis
Wie bei der Energie Etikette für Haushaltsgeräte, zeigt der Gebäude-Energieausweis anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität ein Gebäude aufweist. Besitzer von Immobilien erhalten damit eine Bewertung ihrer Liegenschaft in Bezug auf deren Gesamtenergieeffizienz (Gebäudehülle, Haustechnik und elektrische Einrichtungen). Weiter enthält der Energieausweis Empfehlungen zu konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Der Gebäude-Energieausweis soll Transparenz im Immobilienmarkt schaffen, indem er den Energieverbrauch einer Liegenschaft sicht- und begreifbar macht, so dass dieser zu einem Kauf bzw. Mietkriterium werden kann.
Aus energiepolitischer Sicht öffnet sich bei der Einführung von Energieausweisen für Gebäude die Chance zur Auslösung von dringend nötigen, energietechnischen Sanierungen bestehender Gebäude.
Gleichzeitig soll mit der Empfehlung von Sanierungsmassnahmen Besitzerinnen und Besitzern von Liegenschaften ein direkter Nutzen entstehen. Ausserdem werden Anreize für eine energiebewusste Gebäudeausstattung und -nutzung geschaffen.
Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat als technische Grundlage für den GEA das Merkblatt 2031 erarbeitet. Dieses Merkblatt beruht auf den aktuellen europäischen Normen auf diesem Gebiet, im Besonderen auf EN 15217 und 15603. Diese Normen bieten eine Methode an, lassen jedoch den einzelnen Ländern, wie der Schweiz, eine weitgehende Freiheit bei der Anpassung der Regeln an die lokalen Bedingungen. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, schweizweit eine gültige Deklaration des Energieverbrauchs von Gebäuden im Energiegesetz zu verankern.

Die Kantone erarbeiten den Gebäudeenergieausweis
Der GEAK® ist der „Gebäudeenergieausweis der Kantone“. Er zeigt auf, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt. Dieser Energiebedarf wird in Klassen von A bis G in einer Energieetikette angezeigt. Damit ist eine Beurteilung der energetischen Qualität möglich, die im Hinblick auf zu erwartende Energiekosten und Komfort mehr Transparenz für Kauf- und Mietentscheide schafft. Zusätzlich zeigt der GEAK® auch das energetische Verbesserungspotential von Gebäudetechnik und Gebäudehülle, ähnlich einem energetischen Grobkonzept auf, und bildet die Grundlage für die Planung von baulichen und gebäudetechnischen Verbesserungsmassnahmen.

Quelle: MINERGIE® -Modernisierung AG-335, Setz Architektur

Was bedeuten die Kategorien der Energieetikette?

Die Effizienz der Gebäudehülle
Die Effizienz der Gebäudehülle bringt die Qualität des Wärmeschutzes der Gebäudehülle zum Ausdruck. Diese beinhaltet die Wärmedämmung von Wand, Dach und Boden, aber auch die Qualität der Fenster, einerseits bezüglich ihres Wärmedämmvermögens und ihrer Dichtigkeit, andererseits aber auch bezüglich des Sonnenenergiegewinns, den sie bei richtiger Bedienung ermöglichen. Die Effizienz der Gebäudehülle ist die massgebliche Grösse zur Beurteilung der Beheizung des Gebäudes.

Die Gesamtenergieeffizienz
Die Gesamtenergieeffizienz umfasst neben der Heizung auch die weitere Gebäudetechnik, einerseits für die Wärmeerzeugung inklusive Warmwasser, zusätzlich aber auch den Elektrizitätsbedarf, soweit er von Einrichtungen des Gebäudes verursacht wird. Mobile Leuchten und Geräte gehören also nicht dazu. Die eingesetzten Energieträger sind gewichtet: Der Einsatz erneuerbarer Energien (auch von Umweltwärme mittels Wärmepumpen) führt zu besserer Kategorieneinteilung.

Typische Merkmale der GEAK®-Klassen in der Energieetikette
Klasse A: Hervorragende Wärmedämmung mit Dreifach-Wärmeschutzverglasungen.Hocheffiziente Gebäudetechnologie für die Wärmeerzeugung (Heizung und Warmwasser) und die Beleuchtung. Ausgezeichnete Geräte. Einsatz erneuerbarer Energien.
Klasse B: Neubauten nach den gesetzlichen Anforderungen müssen die Kategorie B erreichen.Neubaustandard bezüglich Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Einsatz erneuerbarer Energien hilft mit.
Klasse C: Bei Altbau: Umfassend sanierte Gebäudehülle.Umfassende Altbausanierung (Wärmedämmung und Gebäudetechnik). Meistens mit Einsatz erneuerbare Energien.
Klasse D: Nachträglich gut und umfassend gedämmter Altbau, jedoch mit verbleibenden Wärmebrücken. Ebenso: Neubauten der 80er Jahre.Weitgehende Altbausanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbarer Energie.
Klasse E Altbauten mit erheblicher Verbesserung der Wärmedämmung, inkl. neuer Wärmeschutzverglasung.Altbauten, bei denen einzelne Teile saniert wurden, z.B. neue Wärmeerzeugung und evtl. neue Geräte und Beleuchtung.
Klasse F: Gebäude, die teilweise gedämmt sind.Bauten mit höchstens teilweiser Sanierung, Einsatz einzelner neuer Komponente oder Einsatz erneuerbarer Energien.
Klasse G: Unsanierte Altbauten mit höchstens lückenhafter oder mangelhafter nachträglicher Dämmung und grossem Sanierungspotential.Unsanierte Bauten ohne Einsatz erneuerbarer Energien, die ein grosses Verbesserungspotential aufweisen.

Bedarfsausweis
Hierbei wird die Qualität der Gebäudehülle bewertet und daraus ein theoretischer Energiebedarf ermittelt. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und teurer als der Verbrauchsnachweis.

Wenn keine schriftliche Daten über den Energieverbrauch vorliegen, ist kein Verbrauchs-Ausweis möglich, sondern nur ein berechneter Bedarfs-Ausweis (Ausnahme provisorischer Ausweis).

Verbrauchsausweis
Messung des effektiven Energieverbrauchs

Der Verbrauchs-Ausweis gibt Auskunft über den gemessenen Energieverbrauch über 3 Jahre. Er enthält den Einfluss des Benutzerverhaltens.
Als Voraussetzungen für die Ausstellung des Verbrauchs-Ausweises müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, welche im Tool als Frage auf der Eingabeseite beantwortet werden müssen:
- Gebäude mind. 4 Jahre alt (sonst provisorischer Ausweis)
- Energieverbrauchsdaten vollständig schriftlich vorhanden
- Gebäude ganzjährig in Betrieb

Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge bewertet. Der Verbrauchsausweis ist einfacher und günstiger als der Bedarfsausweis.

Folgende Resultate werden geliefert und auf der Titelseite des Ausweises ausgewiesen:

Netto gelieferte Primärenergie:
- Total in MJ
- Energiekennzahl / -kennwert eP (pro Gesamtfläche AE) in % des Standardwertes
- Bedarf Heizung / Warmwasser / Kälte / Elektrizität separat erfasst

Treibhausgas-Emissionen:
- Total in kg Treibhausgas, resp. CO2-Equivalent
- Treibhausgas-Emissionskennwert mCO2 (pro Gesamtfläche AE)

Anteil Erneuerbare Energien:
- Total in %, gemessen am Bedarf Endenergie

Heizwärmebedarf:
- Total in %, gemessen am Bedarf Endenergie

Energieklassen
Der Hauptfokus, resp. die Haupt-Energieklasse bezieht sich auf die Energieeffizienz (gemessen in Primärenergie).
Klasse A: Gratulation, kleine Verbesserungen möglich
Klasse B: Gratulation, über den aktuellen Vorschriften, Hinweis auf mögliche Verbesserungen
Klasse C: Entspricht nicht ganz den Vorschriften, Massnahmen empfehlen
Klasse D: Entspricht nicht den Vorschriften, Massnahmen empfehlen
Klasse E: Entspricht nicht heutigem Baustandard, Massnahmen dringend empfehlen
Klasse F: Entspricht gar nicht heutigem Baustandard, Massnahmen dringend empfehlen
Klasse G: Entspricht gar nicht heutigem Baustandard , Massnahmen sehr dringend empfehlen

Welchen Ausweis brauchen Sie:

Neubau
Immer den Bedarfsausweis, da keine Verbrauchswerte vorliegen.

Altbau
Der Bedarfsauswies bietet sich an, wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen (z.B. Mehrfamilienhaus).


Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.




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